Hinweis: Postwechsel ist ein privater, unabhängiger Antragsservice und steht in keiner Verbindung zur Deutsche Post AG.
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

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Zum Anbieter

Sind Sie die Deutsche Post?

Nein. Postwechsel ist ein eigenständiges privates Unternehmen. Wir gehören nicht zu einem Postunternehmen, handeln nicht in dessen Auftrag und sind nicht dessen Vertretung. Die Zustellung der Post erbringt ausschließlich das jeweilige Postunternehmen.

Wofür genau zahle ich dann?

Für die Erfassung Ihrer Angaben, die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität, die Einreichung des Auftrags und die schriftliche Bestätigung an Sie. Das Entgelt des Postunternehmens ist darin enthalten und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Kann ich den Auftrag auch ohne Sie stellen?

Ja, jederzeit. Nachsendeaufträge können unmittelbar beim Postunternehmen gestellt werden – online, in einer Filiale oder auf Papier. Dann zahlen Sie nur dessen Entgelt und unsere Servicegebühr entfällt. Wir weisen darauf hin, weil es für die Entscheidung wichtig ist.

Ablauf und Fristen

Wie lange dauert es, bis die Nachsendung greift?

Nach der Einreichung braucht das Postunternehmen einige Werktage Vorlauf, bis die Umleitung in den Zustellprozess eingearbeitet ist. Deshalb lässt unser Formular als frühesten Beginn ein Datum zu, das fünf Werktage in der Zukunft liegt.

Was passiert mit Post, die vorher ankommt?

Sendungen, die vor dem Startdatum zugestellt werden, gehen noch an die alte Anschrift. Planen Sie den Beginn daher eher etwas früher als zu spät.

Kann ich Beginn oder Anschrift später ändern?

Solange der Auftrag noch nicht eingereicht ist, ändern wir Angaben auf Zuruf per E-Mail. Danach richtet sich eine Änderung nach den Regeln des Postunternehmens; wir leiten Ihren Wunsch weiter, können den Erfolg aber nicht zusichern.

Welche Sendungen werden nachgesendet?

Die Nachsendung betrifft adressierte Briefsendungen. Unadressierte Werbung, Zeitungen im Direktvertrieb und Sendungen anderer Zustelldienste sind davon nicht erfasst. Für Pakete gelten je nach Anbieter eigene Regelungen.

Gilt der Auftrag für den ganzen Haushalt?

Nur für die Personen, die Sie ausdrücklich benennen. Nicht genannte Personen erhalten ihre Post weiterhin an der bisherigen Anschrift. Für Kinder und andere Angehörige tragen Sie die Namen bitte einzeln ein.

Kosten, Widerruf, Daten

Entsteht ein Abo oder eine Kündigungspflicht?

Nein. Sie erteilen einen einmaligen Auftrag und zahlen einmalig. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung und nichts zu kündigen.

Wie kann ich widerrufen?

Verbraucherinnen und Verbraucher können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine formlose eindeutige Erklärung per E-Mail genügt. Einzelheiten und die Folgen bei bereits begonnener Ausführung stehen in der Widerrufsbelehrung.

Was passiert mit meinen Adressdaten?

Sie werden für die Bearbeitung und Einreichung des Auftrags verwendet und an das Postunternehmen übermittelt, weil der Auftrag sonst nicht ausgeführt werden kann. Eine Nutzung für Werbung oder eine Weitergabe zu Adresshandelszwecken findet nicht statt. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Was gilt bei einem Todesfall?

Hier sind zusätzliche Nachweise nötig: in der Regel die Sterbeurkunde und ein Beleg dafür, dass Sie den Nachlass regeln dürfen. Wir melden uns nach dem Absenden per E-Mail und erläutern, was genau wir benötigen.

Ich habe mich vertippt – und jetzt?

Melden Sie sich möglichst schnell. Vor der Einreichung korrigieren wir Angaben kostenlos. Fällt der Fehler erst später auf, kann eine erneute Beauftragung beim Postunternehmen nötig werden.

Diese Seite ist eine Testumgebung. Die Antworten beschreiben den geplanten Ablauf und ersetzen keine Rechtsberatung.